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Finanzlexikon: eu-konvergenzkriterien

eu-konvergenzkriterien

Der Vertrag von Maastricht sieht fünf Konvergenzkriterien vor, die EU-Mitglieder erfüllen müssen, wenn sie der 3. Stufe der Europäischen Wahrungsunion beitreten und den Euro einführen wollen:

1. Die Inflationsrate liegt maximal 1,5 Prozentpunkte über derer der drei preisstabilsten Länder der Währungsunion
2. Der langfristige Zinssatz liegt maximal 2 Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten Länder
3. Das öffentliche Defizit (Neuverschuldung) macht nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus
4. Die öffentliche Verschuldung macht nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus oder geht zurück und nähert sich dem Referenzwert
5. Die in der 2. Stufe erlaubte Schwankungsbreite der Wechselkurse im Europäischen Währungssystem wurde seit mindestens 2 Jahren nicht überschritten

Um den Vertrag von Maastricht zu "härten" und eine solide Haushaltsführung über den Beitritt hinaus zu garantieren wurde auf dem EU ? Gipfel in Dublin 1996 der Stabilitäts- und Wachstumspakt vereinbart.

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